Samstag, 28. Juni 2014

Nachteil: Gespaltene Persönlichkeit

Der Spieler erschafft zu seinem Hauptcharakter in Absprache mit dem SL einen zweiten Charakter, einen Schattencharakter (gerne auch unterschied­licher Klasse). Der Schatten-SC ist ein dunkles Echo und nahe am Wahnsinn, denn es handelt sich um eine aus der Vergangenheit entstandene Abspaltung.

Er verfügt über alle Fähigkeiten seiner Klasse entsprechend seiner Stufe. (Gehört er einer anderen "Rasse" an, wird das höflich in den Werten ignoriert). Der SC muß seine EP in beide Charaktere investieren, wobei jeder Charakter mindestens 25% seiner EP erhält (erhält aber auch dafür 10% Bonus-EP).

Der Schatten kommt nur bei zuvor mit dem SL verabredeten Auslösereizen (drei bis fünf solltens schon sein) und einer mißratenen (schweren) Geistprobe des Hauptcharakters zum Vorschein und übernimmt den Haupt-SC. Alle 1W6 Stunden kann die Geistprobe wiederholt werden, damit der Schatten sich zurück­zieht. Jede mißglückte Probe erschwert die nachfolgende Probe um 1. Glück oder Schicksalspunkte können diese Proben nicht beeinflussen und auch die zeitweise Übernahme nicht verhindern.

Der Schatten weiß vage um seinen Zustand und will die Hauptperson werden. Er ist verschlagen, paranoid, aber zielgerichtet und mit ausgeprägtem Überlebensinstinkt. Jede Episode, die länger als 6 Stunden dauert, reduziert den Geistwert der Hauptperson um 1W4 Punkte. Sinkt er auf 3, dann übernimmt der Schatten-SC als Hauptperson (in diesem Falle muß verabredet werden, welche Reize ggf. den Haupt-SC, der nun zum "Schatten" geworden ist, triggern).

Der Geistwert regeneriert sich 1 Punkt pro ruhigem, streßfreiem Tag vollkommen ohne schlimme Erlebnisse und Anstrengungen. Die Erwähltengabe Seele heilen kann die Geistverluste mit einer einzigen Anwendung regenerieren, verhindert aber keine weiteren Episoden. Eine vollständige Heilung mittels dieser Gabe ist möglich, aber sehr zeitaufwendig und kostet den SC die 25 CP, die er braucht, um einen Nachteil abzulegen, wie im Aufstiegskapitel beschrieben.

Sünden, die im Falle von Haupt-SC der Klassen Erwählte oder Waffenheilige vom Schatten-SC begangen werden, zählen etwas anders: Kleine Sünden werden hier ignoriert, Große Sünden werden zu Kleinen Sünden und Todsünden zu Großen Sünden. Dies gilt auch Haupt-SC mit dem Vorteil Laienbruder.

Nicht für: Zwerge, Vorteil Tiefer Glaube, Charaktere mit einem Geistwert von 16+

Anmerkung:

Das ist einer der schweren Nachteile aus meinem Haussystem. Leider hat sich noch niemand daran gewagt (ist erst seit letzter Revision drin).

Das wirkt zwar zunächst wie ein möglicher Gruppensprenger und fast wie eine Schneeflocke, aber der Eindruck täuscht: Dadurch, daß sich Spieler und SL auf die Auslösereize einigen, kontrolliert der SL diesen Nachteil sehr, sehr eng. Außerdem ist der Schatten-SC eben auch bemüht, nicht (übermäßig) aufzufallen. Dieser Nachteil ist - korrekt eingesetzt - subtil, kann aber zu sehr häßlichen Wendungen führen.

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