Montag, 30. September 2013

Dr. Angela Merkel von Mitgliedern des Bundestags angezeigt.

Natürlich hat das keine Chance, in irgendwas Konkretem zu resultieren, aber lobenswert ist es allemal. Aufgrund der Rolle der gegenwärtigen Noch-.Regierung unseres Staates und der Bundeswehr in die Drohnenmordaktionen der US-Administration haben 14 Abgeordnete der LINKEN im Bundestag Anzeige gegen die Noch-Kanzlerin und ihren Noch-Kriegsminister deMaizière gestellt.

Die Anzeige erfolgte u.a. wegen "Verbrechen gegen die Menschlichkeit." (Volltext). Das klingt nun nicht so, als würde der Herr Generalbundesanwalt nun sofort neckisch mit den Handschellen winken, aber das ist auch gar nicht das Ziel einer solchen Aktion. Es geht um Offenlegung, um das publik machen solcher Sachverhalte und nicht zuletzt wieder einmal darum, wie sich Organe dieses Rechtsstaates aus ihrer Pflicht winden. Gerade letzteres wird recht interessant, denn das Verwaltungsgericht Köln hat unter anderem mit Bezug auf die problematische Kriegsunterstützung Deutschlands in der "Ramstein-Klage" folgendes festgestellt (und bedient sich des typisch verdrehten Satzbaus der Juristen):
Dementsprechend sind völkerrechtlich sehr bedenklich wissentliche Unterstützungsleistungen seitens der Bundesrepublik zugunsten der USA durch Gewährung von Überflugrechten und der Nutzung von im Inland belegenen Militärstützpunkten, soweit die USA diese nicht innerhalb des NATO-Rahmens und des Völkerrechts, sondern für völkerrechtswidrige Handlungen nutzen sollten.
Auf die Antwort des Generalbundesanwaltes bin ich ja mal gespannt.

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